Das Bundesgericht hat mit Urteil vom 30. Oktober 2012 die Rechte der Vermögensverwaltungskunden durch Präzisierung seiner Rechtsprechung zu Retrozessionen gestärkt. Vermögensverwaltungskunden einer Bank haben wie jene eines externen Vermögensverwalters in Bezug auf Retrozessionen grundsätzlich einen Auskunfts- und Herausgabeanspruch.