Beratung, Konzeption und begleitende Umsetzung von Nachfolgelösungen (familienintern und familienextern etwa durch Management-Buy-Out (MBO), Management-Buy-In (MBI), Verkauf oder Umstrukturierung) unter Einschluss der steuerrechtlichen Aspekte.

Beratung in allen Fragen rund um Erbschaft und Nachfolge (unter Einschluss der erbschaftssteuerrechtlichen Auswirkungen).

Erstellung von letztwilligen Verfügungen (Testamenten, Erbverträgen, Erbauskaufverträgen). Beurkundung von letztwilligen Verfügungen und gesellschaftsrechtlichen Strukturiereungen (etwas Stiftungen) in der Nachlassplanung als öffentliche Urkundspersonen.

Erbteilungen

Erbschaftsverwaltungen

Übernahme von Willensvollstreckermandaten