Das am 1.1.2013 in Kraft tretende neue Erwachsenenschutzrecht bietet mit dem Vorsorgeauftrag die Möglichkeit, seine Angelegenheiten rechtssicher für den Fall der eigenen Urteilsunfähigkeit zu regeln.
Das am 1.1.2013 in Kraft tretende neue Erwachsenenschutzrecht bietet mit dem Vorsorgeauftrag die Möglichkeit, seine Angelegenheiten rechtssicher für den Fall der eigenen Urteilsunfähigkeit zu regeln.